
Art. 82 DSGVO: Recht auf Schadenersatz
Gutachterliche Prüfung des Anspruchs auf materiellen oder immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO durch einen Sachverständigen
Mein Service für Sie beinhaltet:
Als zertifizierter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit der DESAG unterstütze ich Sie gutachterlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Art. 82 DSGVO.
Wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet, offengelegt oder unzureichend geschützt wurden, haben Betroffene Anspruch auf Schadenersatz – sowohl für materielle als auch immaterielle Schäden.
Ich analysiere Ihren individuellen Fall fundiert und nachvollziehbar, bewerte die Erfolgsaussichten und erstelle unabhängige Gutachten zur Bezifferung und Begründung Ihres Schadens.
Dabei biete ich Ihnen:
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Vertrauen Sie auf eine sachliche, präzise und rechtssichere Einschätzung – als Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte nach der DSGVO.
Ihre Vorteile:
Sie profitieren von meiner langjährigen Erfahrung und fachgerechten Arbeitsweise. Sie erhalten ein unabhängiges, objektives und gerichtsfestes Gutachten, das Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzt und Ihren Anspruch fundiert begründet. Durch eine klare, verständliche Aufbereitung komplexer Sachverhalte erhalten Sie eine starke Grundlage für die Zusammenarbeit mit Anwälten, Versicherungen und Gerichten.
Das passende Paket für Sie
Unser erfahrener Datenschutzberater berät Sie gerne unverbindlich