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Ein Beschluss der EU-Kommission, der gemäß Art. 45 DSGVO erlassen wurde und einem Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt.
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Erfahrene Beraterin bei Datenschutzthemen im Gesundheitswesen
Datenschutzexperte mit langjähriger Erfahrung
Informationssicherheitsbeauftragter und Lehrbeauftragter